Pflegehilfsmittel

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Pflegehilfsmittel (PG54) – Ihr Anspruch auf 40 € pro Monat

Personen mit Pflegegrad haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI.
Diese Pflegehilfsmittel werden vollständig von der Pflegekasse übernommen – bis zu 40 € pro Monat.

Mit der Deutschen Pflegebox erhalten Sie genau diese Produkte bequem, sicher und zuverlässig direkt nach Hause.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG54)?

Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 (PG54) sind Hilfsmittel, die im Alltag der häuslichen Pflege regelmäßig verbraucht werden und wichtig für Hygiene, Sauberkeit und Schutz sind.

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Welche Pflegehilfsmittel sind erlaubt?

✔ Einmalhandschuhe

Nitril, Vinyl oder Latex – in verschiedenen Größen.

✔ FFP2-Masken

Schützen zuverlässig vor Keimen und Infektionen.

✔ Bettschutzeinlagen

Einmal verwendbare, stark saugfähige Unterlagen für den Bett- und Liegebereich.

✔ Medizinischer Mundschutz

Alternative zu FFP2-Masken bei alltäglichen Pflegetätigkeiten.

✔ Händedesinfektionsmittel

Für hygienische Hände während der Pflege.

✔ Flächendesinfektionsmittel

Für die Reinigung von Pflegeumgebung, Sanitär und Oberflächen.

✔ Fingerlinge

Für gezielte Anwendungen in der täglichen Pflege.

✔ Schutzschürzen

Einmal oder wiederverwendbar, schützen Kleidung vor Verschmutzungen.

✔ Desinfektionstücher

Für die Reinigung von Pflegeumgebung, Sanitär und Oberflächen.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel (PG54)?

Warum sind diese Pflegehilfsmittel wichtig?

✔ Erhöhte Hygiene & Sicherheit

Schutz vor Keimen, Infektionen und Verunreinigungen im Pflegeumfeld.

✔ Unterstützung im täglichen Pflegeablauf

Produkte wie Handschuhe, Masken und Desinfektion erleichtern die Pflege enorm.

✔ Schutz für pflegende Angehörige

Besonders bei engem körperlichen Kontakt sind Handschuhe, Masken und Schürzen unverzichtbar.

✔ Saubere und hygienische Umgebung

Bettschutzeinlagen und Desinfektion sorgen für ein sicheres und würdiges Pflegeumfeld.

✔ Kostenersparnis für Familien

Ohne Pflegekassenleistung würden diese Produkte monatlich 40–70 € kosten – viele Angehörige zahlen dies sonst privat.

✔ Vermeidung von gesundheitlichen Risiken

Regelmäßige Desinfektion und Schutzkleidung reduzieren die Gefahr von Infektionen & Erkrankungen deutlich.
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Ihre Vorteile mit der Deutschen Pflegebox

✔ Kostenfrei – Pflegekasse zahlt 40 € monatlich

✔ Individuell anpassbare Pflegebox

✔ Monatliche Lieferung nach Hause

✔ Kein Papierkram – wir erledigen alles

✔ Schnelle Bearbeitung & zuverlässiger Service

✔ Jederzeit pausierbar oder kündbar

Häufige Fragen (FAQ) zu PG54

1. Was bedeutet PG54?

PG54 ist die Produktgruppe der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI.

Nur die oben genannten PG54-Produkte – andere Produkte (z. B. Windeln, Cremes, Inkontinenzartikel) gehören nicht dazu.

Nein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig bis 40 € pro Monat.

Ja – aber wir übernehmen den kompletten Antrag für Sie.

Ja, Ihre Pflegebox ist jederzeit anpassbar.

Wir übernehmen die Aktualisierung direkt mit der Pflegekasse.
Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand.

Ja. Sie können als Angehöriger oder Betreuerin den Antrag stellen – völlig problemlos.

Ja. Die Pflegebox darf nur aus Pflegehilfsmitteln der Kategorie PG54 bestehen: Handschuhe, Masken, Bettschutzeinlagen, Desinfektion, Schutzschürzen, Fingerlinge.